Die Kanzlei gehört zu den führenden Anwaltskanzleien auf dem Gebiet des Eisenbahnrechts. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir über Kooperationen eisenbahnfachliches und eisenbahnrechtliches Wissen verbinden. Dadurch können wir unsere Mandanten in allen Fragen des Eisenbahnrechts, des Eisenbahnbetriebs, des Eisenbahnmaschinendienstes und des Eisenbahnbaus umfassend und mit höchster Qualität beraten.
Erfolg ist kein Zufall – Die Spezialisierung auf das Eisenbahnrecht bringt das erforderliche Fachwissen und ermöglicht eine qualitativ hochwertige Beratung und Interessenvertretung.
Vor und nach der Erteilung des Mandats können unsere Mandanten auf eine klare Kommunikation setzen, auf deren Grundlage die Strategie gemeinsam mit den Mandanten festgelegt wird. Unser Team steht unseren Mandanten jederzeit zur Verfügung.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und (Prozess-) Vertretung der Eisenbahnunternehmen, von Haltern und Herrstellern von Fahrzeugen sowie Aufsichtsbehörden, in der Vertragsgestaltung und dem Vertragscontrolling, der Eisenbahnregulierung und der Eisenbahnaufsicht, in der Geltendmachung und der Abwehr von Schadensersatzprozessen bis hin zur arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Beratung und Vertretung. Wir sind deutschland- und europaweit tätig.