Spezialisiert auf das Eisenbahnrecht bieten wir eine umfassende, fachkundige und lösungsorientierte Beratung und Vertretung. Davon umfasst sind Tätigkeitsschwerpunkte im Transportrecht, im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Verwaltungsrecht (Eisenbahnaufsicht und Eisenbahnregulierung), Vertragsrecht und allgemeinen Zivilrecht sowie im Strafrecht und im Ordnugnswidrigkeitenrecht.
Das Eisenbahnrecht hat sich seit der Bahnreform im Jahre 1994 rasant weiterentwickelt. Durch die Liberalisierung des europäischen Schienenverkehrs wurden die Staatsbahnen in Wirtschaftsunternehmen umgewandelt und der Schienenmarkt für Privatbahnen geöffnet. Der Staat hat heute nur noch Aufsichtsfunktion, ist aber Eigentümer der Deutsche Bahn AG (DB AG). Daher unterscheidet man heute zwischen bundeseigenen Eisenbahnen (DB AG) und nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Die gesetzlichen Grundlagen des Eisenbahnrechts ergeben sich aus dem Grundgesetz (GG), den Richtlinien und Veordnungen des Europäischen Union (EU), dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und zahlreichen Verordnungen (VO) sowie dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG). Zudem gelten in einigen Bundesländern außerdem Landeseisenbahngesetze (LEG) und Verordnungen (insbesondere die E/BOA - Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen).
Jeder Unternehmer kann heute unter den Voraussetzungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ein Eisenbahnunternehmen gründen. Eisenbahnunternehmen unterscheiden sich in Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). EVU erbringen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV). Weiterhin wird unterschieden zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Eisenbahnunternehmen. Eisenbahninfrastrukturunternehmen teilen sich ein in Betreiber der Eisenbahnanlagen (BdE), Betreiber der Schienenwege (BdS), Betreiber von Serviceeinrichtungen (BvS) und nichtöffentliche Werksbahnen (WB) bzw. Anschlussbahnen (AB).
Zum Eisenbahnrecht zählt das öffentlich-rechtliche Eisenbahnrecht mit seinen besonderen verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) und zahlreichen Rechtsverordnungen. Das Eisenbahnrecht umfasst aber auch das Zivilrecht mit seinen Grundlagen des Vertragsrechts und des Schadensersatzrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Haftpflichtgesetzes (HaftpflG) sowie das Transportrecht des Handelsgesetzbuches (HGB). Auch das Strafrecht mit den verkehrsrechtlichen Straftatbestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gehört zum Eisenbahnrecht.
Neben dem bundesgesetzlichen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) existieren in den meisten Bundesländern Landeseisenbahngesetze (LEG) und landesrechtliche Verordnungen (insbesondere die Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen [BOA], die aufgrund des grundgesetzlichen Vorrangs des Bundesrechts nachrangig gelten. Auf der Grundlage des AEG sind zahlreiche bundesrechtliche Verodnungen erlassen worden, eine Vielzahl von Verordnungen und untergesetzlichen Vorschriften (z.B.: Konzernrichtlinien der DB AG und Vorschriften des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen [VDV[), die es den Eisenbahnunternehmen erschweren, im praktischen Alltag den Überblick zu behalten. Eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften ist auf der Homepage des Eisenbahnbundesamtes veröffentlicht: https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html
Wir sind seid Gründung der Kanzlei im Jahre 2009 spezialisiert im Eisenbahnrecht tätig und verfügen über die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen, die erforderlich sind, um ein Eisenbahnunternehmen zu gründen, zu beraten und zu vertreten. Wir betreuen unsere Mandanten in der Gründungsphase in den aufwendigen Genehmigungsverfahren, z.B.: bei der Beantragung der Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung und Aufstellung des Sicherheitsmanagementsystems. Wir gestalten die erforderlichen Verträge, um Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen betreiben zu können. Wir sorgen im Streitfall für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz oder die Erhaltung eines Gleisanschlusses. Bei Eisenbahnunfällen übernehmen wir für unsere Mandanten das komplette Schadensersatzmanagement. Außerdem erstellen wir Gutachten zu allen Eisenbahnrechtsfragen.
Neugestaltung der Infrastrukturanschlussverträge (IAV) der DB Netz AG nach der Änderung des § 13 AEG vom 01.07.2021
Wir prüfen, gestalten und managen Ihre Verträge im Eisenbahn- und Transportrecht. Dabei achten wir auf rechtssichere Strukturen, klare Risikoverteilung und eine wirtschaftlich sinnvolle Ausgestaltung – von der ersten Entwurfsphase bis zur laufenden Vertragsbetreuung.
Wir bieten die Aufklärung der Eisenbahnunfälle, die rechtliche Prüfung der Haftung und Ansprüche nach Grund und Höhe, die Geltendmachung von Ansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Amsprüche durch Eisenbahnunternehmen.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Transportrecht bei der Beförderung von Gütern auf der Schiene. Dies umfasst die Gestaltung und Prüfung der vertraglichen Grundlagen, die Klärung von Haftungsfragen bei Transportschäden, die rechtliche Begleitung der Transportorganisation sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach Schadensereignissen.
Wir beraten Sie auf Wunsch digital bzw. online in Videokonferenzen und analog in der Kanzlei oder in Ihrem Unternehmen sowie telefonisch, und zwar deutschland- und europaweit.